Wer darf Übersetzungen beglaubigen?

Eine beglaubigte Übersetzung darf in Deutschland nur von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzern ausgeführt werden. In einigen Bundesländern wird hierfür die Bezeichnung „ermächtigter Übersetzer“ verwendet. In Österreich ist der Begriff „beeideter Übersetzer“ üblich. Diese offiziellen Übersetzungen werden amtlich anerkannt und sind weltweit gültig.

In anderen Ländern gelten andere Vorschriften für beglaubigte Übersetzungen oder es gibt sie in dieser Form nicht. Üblich sind auch der „sworn translator“ in manchen englischsprachigen Ländern oder der „Traductor certificado“ in Ländern mit Spanisch als Amtssprache. So gibt es auch in Spanien offizielle Übersetzer für amtliche Zwecke.

In den USA werden z.B. „notarized translations“ verwendet, dort ist es manchmal auch üblich, dass eine offizielle Übersetzung auf dem Briefpapier eines Übersetzungsbüros angefertigt wird, mit Unterschrift des Übersetzers und des Übersetzungsbüros und einem Vermerk, dass die Übersetzung nach besten Wissen und Gewissen anfertigt wurde.

In Deutschland gibt es strengere Vorschriften und definierte Beglaubigungsvermerke.